Was ist Behandlungspflege?
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung/Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung u.v.m. Wir haben für Sie eine detaillierte Übersicht aller Leistungen erstellt:
Alle Leistungen der Behandlungspflege:
Für die Versorgung Ihrer Angehörigen nach SGB XI steht Ihnen unser freundliches Team zur Verfügung. Weiter Informationen zu den alltäglichen Aufgaben finden Sie hier:
Für die Grundpflege benötigt der Pflegebedürftige keinen Pflegegrad.
Mit der Grundpflege sind alle regelmäßigen wiederkehrenden Pflegemaßnahmen gemeint, die zur Alltagsbewältigung der zu pflegenden Person beitragen. Wir übernehmen für Sie die:
Aber - Wir können gemeinsam noch mehr tun! Wenn es um Einkaufen, Kochen etc. geht, können wir Ihre Angehörigen auch unterstützen:
Wir betreuen Ihre Lieben in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Hauswirtschaft
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet das Reinigen des unmittelbaren Lebensbereiches der Pflegebedürftigen, wie zum Beispiel: das Reinigen von Fußboden, Möbeln, Haushaltsgeräten, Müllentsorgung, sanitäre Räumlichkeiten und gegebenenfalls der Fenster des Pflegebedürftigen.
Bei Fragen sprechen Sie uns hierzu gern an.
Wir haben auch einen Diabetes-Schwerpunkt!
Wir kümmern uns um:
Wir sind im Bereich Palliative Care spezialisiert. Was ist das?
Angehörigen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten bleibt nur eine begrenzte Zeit. Wir streben an, den lieben Menschen eine ihrer Situation angepasste optimale Lebensqualität bis zum Tode zu gewährleisten und die nahestehenden Bezugspersonen angemessen zu unterstützen.
Palliativ Care:
Angehörige selber pflegen, Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen gleichzeitig?
Das sind alles Fragen, die wir in der für Sie kostenlosen Pflegeberatung nach SGB XI §37 Abs. 3 mit Ihnen besprechen.
Die Pflegeberatung soll zum einen den Pflegebedürftigen schützen und zum anderen die Pflegeperson unterstützen. Die Pflegekassen möchten sicherstellen, dass die Qualität der Pflege gesichert ist und der Pflegebedürftige optimal versorgt wird. Über einen sogenannten Beratungseinsatz können auch eventuelle Fragen zur Pflege beantwortet werden. Diese Beratungseinsätze sind für Pflegegeldempfänger, entsprechend des Pflegegrades, verpflichtend.
Gemeinsam können wir mehr erreichen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie auch noch zu weiteren Themen:
Wir übernehmen die Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserungen und zu Leistungen der Pflege- und Krankenkassen. Dazu gehört auch:
Des Weiteren unterstützen wir Sie auch bei der:
Wir beraten Sie zu den Themen:
Sprechen Sie uns einfach an - wir hören Ihnen zu. Wir haben auch noch mehr zu bieten: